Betreuungskosten
Gültig ab 01.08.2018
Betreuungskosten für Kinder von 3 bis 18 Monate PRO TAG PRO MONAT
1 Tag pro Woche Fr. 118.- Fr. 496.-
2 Tage pro Woche Fr. 118.- Fr. 991.-
3 Tage pro Woche Fr. 118.- Fr. 1 487.-
4 Tage pro Woche Fr. 118.- Fr. 1 982.-
5 Tage pro Woche Fr. 118.- Fr. 2 478.-
Halber Tag pro Woche Fr. 89.-
Betreuungskosten für Kinder ab 19 Monate PRO TAG PRO MONAT
1 Tag pro Woche Fr. 109.- Fr. 458.-
2 Tage pro Woche Fr. 109.- Fr. 915.-
3 Tage pro Woche Fr. 109.- Fr. 1 373.-
4 Tage pro Woche Fr. 109.- Fr. 1 832.-
5 Tage pro Woche Fr. 109.- Fr. 2290.-
Halber Tag pro Woche Fr. 75.-
Kindergarten Tarif Fr. 75.-
Eltern mit Wohnsitz in Rupperswil können zusätzlich zu unseren Tarifen, mit Unterstützung der Gemeinde rechnen.
Um mehr dazu zu erfahren, bitte kontaktieren sie die Gemeinde oder die Krippenleiterin.
Allgemeine Informationen:
Einen Geschwisterrabatt von 5% erhalten Sie zusätzlich auf den Tarif des zweiten Kindes. Jedes weitere Kind erhält ebenfalls 5% Rabatt.
Wir verrechnen eine Anmeldegebühr von Fr. 150.- für unseren administrativen Aufwand und die Eingewöhnungszeit des Kindes. Diese Gebühr wird nach der definitiven Anmeldung in Rechnung gestellt.
Mindestbetreuung; ein ganzer Tag pro Woche oder zwei halbe Tage
Faktor zur Kalkulation des Monatstarif = 4.2 / Durchschnittliche Betreuungstage pro Monat = 21
Sämtliche Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen und Zvieri sind in den Betreuungskosten eingerechnet. (je nach vereinbartem Betreuungsblock).
Die Betreuungskosten müssen jeweils bis zum 28. des Vormonates beglichen sein. Der Betrag ist per Dauerauftrag oder Einzahlungsschein zu überweisen.
Monatspauschale, Rechnung und Zahlungstermin
Die Betreuungskosten werden als Monatspauschale erhoben und wie folgt berechnet:
Betreuungstarife pro Woche x Anzahl Wochen pro Monat (4.2 Wochendurchschnitt pro Monat) = Monatspauschale.
Trifft die vereinbarte Monatspauschale nicht rechtzeitig ein, werden die Eltern nach einer Woche schriftlich aufgefordert, den geschuldeten Betrag innert 5 Tagen zu begleichen. Kommen die Eltern ihrer Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nach, treten für diesen Betrag die Verzugsfolgen ein.
Die Kinderkrippe Zaubergarten behält sich das Recht vor, die Betreuung des Kindes bis zum Eintreffen der Monatspauschale zu verweigern. Bei wiederholt verspätet eingehenden Zahlungen wird eine Mahngebühr von CHF 50.- pro Monat verrechnet. Bei Wiederholung kann dies zur Kündigung des Betreuungsvertrages führen.